TDD – Technische Due Dilligence

Im Rahmen der TDD wird eine technische Gebäudeanalyse durchgeführt, um eine Übersicht notwendiger Maßnahmen zum Erhalt und zur Instandsetzung Ihres Objektes zu erstellen. Der Bericht umfasst folgende Punkte:

  • Besichtigung des Objektes
    • Begehung der repräsentativen Bereiche zur optischen Prüfung ohne Bauteilöffnung
  • Qualitäten
    • Beurteilung der Qualitäten bzw. des Zustands von Bau und Haustechnik
    • Hinweise auf Mängel bzgl. Bau (Konstruktion, Fassade/Dach, Ausbau Mietbereiche, Allgemeinbereiche/Verkehrsflächen in der Immobilie, Außenanlagen) sowie Haustechnik (Heizung, Lüftung, Sanitär, Kälte, Feuerlöschanlagen, Elektroninstallationen, MSR, GLT, Fördertechnik, Blitzschutz, Erschließung, Zentralen)
  • Technische Prüfprotokolle / Wartungsnachweise
    • Plausibilitätsprüfung der vorhandenen technischen Prüfprotokolle (Sachverständigenprüfungen und -abnahmen),
    • Hinweise auf Mängel bzw. Risiken
    • Beurteilung von Wartungsnachweisen auf Vollständigkeit
  • Brandschutz – Basiseinschätzung
    • Sichtung und Bewertung vorhandener brandschutztechnischer Unterlagen, z.B. Brandschutzkonzept, Begehungsprotokolle Feuerwehr und Branddirektion
    • Inaugenscheinnahme der Flucht- und Rettungswegepläne
    • Hinweise auf im Rahmen der Besichtigung erkannte Mängel
  • Barrierefreiheit
    • Inaugenscheinnahme und Beurteilung der Barrierefreiheit im Objekt
    • Hinweise zur Einhaltung der Barrierefreiheit und DIN
  • Investitionskosten
    • Ermittlung Investitionskosten auf Basis der im Rahmen der Begehung der Liegenschaft vorgefundenen Sachverhalte und Mängel mit folgender Aufteilung:
    • Investition 1 (kurzfristige Maßnahmen – sicherheitsrelevant; bis ca. 1 Jahr): Investitionsbedarf der zur Beseitigung der Mängel aus bautechnischer oder gesundheits- sowie sicherheitsrelevanter Sicht notwendig ist bzw. zur Vermeidung größerer Folgeschäden dient.
    • Investition 2 (mittelfristige Maßnahmen; ca. 2 bis 5 Jahre): Investitionsbedarf zur Beseitigung der vorgefundenen Mängel und für notwendige Erneuerungen auf Bauteil- oder Anlagenebene.
  • Energieeinsparverordnung (EnEV)
    • Beurteilung des Objektes hinsichtlich der gesetzlichen Anforderungen nach der gültigen Energieeinsparverordnung (Energieausweispflicht)
    • Ausweisen von Bau- und Anlagenteilen, die den Austausch- und Nachrüstpflichten des §10 EnEV unterliegen (inkl. Grobkostenschätzung)
    • Plausibilitätsprüfung gesetzlich vorzulegender Energieausweise und Kommentierung der Ergebnisse, falls vorhanden
  • Altlasten Baugrund – Basiseinschätzung
    • Sichtung vorhandener Unterlagen und Prüfung auf Plausibilität
    • Angabe möglicher Risiken für die derzeitige Nutzung
  • Gebäudeschadstoffe – Basiseinschätzung
    • Sichtung vorhandener Unterlagen und Prüfung auf Plausibilität
    • Angabe möglicher Risiken, z.B. infolge Baujahrs der Immobilie (Asbest, PCB, KMF, PAK, MKW, Kältemittel, ggf. Holzschutzmittel etc.)
    • Inaugenscheinnahme, soweit offensichtliche Anhaltspunkte vorliegen
    • Hinweise auf Gebäudeschadstoffe sofern im Rahmen der Begehung erkennbar

Im Ergebnis erhalten Sie eine ausführliche Übersicht aller erforderlichen Maßnahmen inklusive eine dazugehörige Aufstellung der Kosten.